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Entnahme von Netzwasser
aus dem Fernwärme-/ Fernkältenetz

Seit dem 5. August 2021 ist die Green Urban Energy GmbH (GUE) für die zentrale Wärmeerzeugung und -verteilung sowie Kälteverteilung am ehemaligen Flughafen Tegel zuständig

Als Betreiberin der Verteil- und Erzeugungsanlagen sorgt GUE für die Netzwasserqualität und den erforderlichen Netzdruck. Da keine Systemtrennung zwischen Kundenanlage und Betreiber vorhanden ist, werden Entnahmen von Netzwasser durch Störungen, Füllvorgängen etc. durch Entnahme aus den Verteilanlagen der GUE erfolgen. 

Kundenseitige Netzvorfüllungen aus eigenen Aufbereitungsanlagen sind nicht zulässig, es sei denn, vor Beginn des Füllvorganges wird nachweislich durch die Fachfirma sichergestellt, dass die erforderliche Netzwasserqualität der GUE eingehalten wird. Hierzu ist vor Durchführung das Einverständnis der GUE einzuholen. 

Im Falle einer Entleerung von Anlagenteilen ist Rücksprache mit GUE zu halten. Im Falle einer geplanten Entnahme ist diese mit GUE abzustimmen, da dies zur Verschmutzung anderer Anlagenteile und bei Druckabfall zum Ausfall des gesamten Wärmeversorgungssystems führen kann (Min-Druck Überwachung). 

Störungsmeldung

Im Falle einer Störung ist dieses Ereignis nach Bekanntwerden gegenüber GUE ohne schuldhafte Verzögerung zu melden. 

Mo–Fr 8–16 Uhr (Herr Christian Kalina):

Telefon: +49 (0) 152 – 54 70 06 67 

alle übrigen Zeiten unter der Störungsrufnummer
Telefon: +49 (0) 152 – 59 43 42 76 

Erfolgt eine Entnahme von Netzwasser aus den Netzen der GUE, so ist diese Wassermenge zu vergüten. Die Vergütung erfolgt auf Rechnungslegung quartalsweise als Zusammenfassung der Ent-nahmen auf Nachweis (Menge und Zeit). 

Für aufbereitetes Netzwasser berechnet GUE (netto) 14,97 €/m³ 
Die Erfassung der entnommenen Mengen erfolgt in der Energiezentrale mittels entsprechend geeichter Wasseruhr. 

Hinweis: Ausgeschlossen von der Berechnung sind Netzwassermengen, die für GUE eigene betriebliche Zwecke notwendig sind und bis zur Leistungsgrenze GUE/Kunde auf Seiten GUE liegende Anlagenteile betreffen. 

Diese Vereinbarung tritt ab dem 5. August 2021 in Kraft. GUE behält sich die Anpassung dieser Vereinbarung vor. Es gilt jeweils die letzte Veröffentlichung als anzuwenden. 

Mit Anschluss an die Verteil- und Erzeugungsanlagen der GUE erklärt sich der Anschlussnehmer-und Anschlussnutzer (auch Kunden genannt) mit Inhalt dieser Vereinbarung einverstanden.